Rechtsprechung
ArbG Ludwigshafen, 20.09.2018 - 8 Ca 667/18 |
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 20.09.2018 - 8 Ca 667/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.01.2020 - 2 Sa 360/18
- BAG, 28.07.2020 - 2 AZN 534/20
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.01.2020 - 2 Sa 360/18
Außerordentliche Kündigung - Vermögensstraftat des Vorgesetzten - Tatbeteiligung …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 20. September 2018 - 8 Ca 667/18 - wird zurückgewiesen.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 20. September 2018 - 8 Ca 667/18 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert, soweit es die gegen die ordentliche Kündigung vom 16. April 2018 und die gegen die ordentliche Kündigung vom 23. April 2018 gerichtete Kündigungsschutzklage sowie den Weiterbeschäftigungsantrag abgewiesen hat:.
Wegen des wechselseitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 20. September 2018 - 8 Ca 667/18 - Bezug genommen.
Mit Urteil vom 20. September 2018 - 8 Ca 667/18 - hat das Arbeitsgericht der Kündigungsschutzklage insoweit stattgegeben, als sie sich gegen die beiden außerordentlichen Kündigungen vom 16. und 23. April 2018 richtet, während es im Übrigen die Klage abgewiesen hat.
das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 20. September 2018 - 8 Ca 667/18 - teilweise abzuändern, soweit es die gegen die ordentliche Kündigung vom 16. April 2018 und gegen die ordentliche Kündigung vom 23. April 2018 gerichtete Kündigungsschutzklage, den Feststellungsantrag sowie den Weiterbeschäftigungsantrag abgewiesen hat,.
das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 20. September 2018 - 8 Ca 667/18 - abzuändern und die Klage in vollem Umfang abzuweisen.